Gepflegter Vorplatz eines modernen Wohn- und Geschäftshauses am Herbstmorgen, eine Person kehrt den Gehsteig

Facility Services aus Wels

Gebäudereinigung, Winterdienst und Objektbetreuung aus Wels

Wir reinigen Gebäude, räumen und streuen im Winter Gehsteige, betreuen Liegenschaften und pflegen Grünflächen und Parkplätze – für Hausverwaltungen, Betriebe, Ordinationen und Wohnanlagen. Was wann zu tun ist, steht vorab schriftlich fest.

  • Vier Bereiche in einem Auftrag
  • Besichtigung vor Ort, dann schriftliches Angebot
  • Räum- und Streupflicht per Vertrag übernommen

01Leistungen

Vier Bereiche für Ihre Liegenschaft

Innen und außen, über das ganze Jahr – vom Stiegenhaus über den Gehsteig bis zur Grünfläche. Die Jahresleiste zeigt, wann welcher Bereich gefragt ist.

Dieselbe Wohnanlage im Frühling, auf dem Weg wird Splitt vom Winter gekehrt
Dieselbe Wohnanlage im Sommer mit frisch gemähtem Rasen
Gepflegte Wohnanlage im Herbst, auf dem Weg wird Laub zusammengerecht
Dieselbe Wohnanlage im Winter, Weg und Eingang geräumt und mit Splitt gestreut

Dieselbe Wohnanlage im Jahreslauf

  1. Jän
  2. Feb
  3. Mär
  4. Apr
  5. Mai
  6. Jun
  7. Jul
  8. Aug
  9. Sep
  10. Okt
  11. Nov
  12. Dez

Heute, 22. Oktober

02Winterdienst

2026/27

Winterdienst vor dem ersten Schnee vereinbaren

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer dafür sorgen, dass Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen frei sind. Bei Schnee und Glatteis muss gestreut sein. In Wels gelten verkürzte Zeiten: werktags 6 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7 bis 20 Uhr. Wer jetzt vereinbart, hat Flächen und Ablauf geklärt, bevor es schneit.

  • Räumen und streuen auf allen vereinbarten Flächen: Gehsteig, Zugänge, Stiegen, Zufahrt, Parkplatz
  • Räum- und Streupflicht per Vertrag übernommen, schriftlich mit Flächenplan
  • Streumittel nach Ortsregel: auf Gehsteigen in Wels und Linz in der Regel Splitt
  • Nachweis für jeden Einsatz: wann, wo und womit geräumt und gestreut wurde
Geräumter Gehweg vor einem Wohnhaus zur blauen Stunde, in der Ferne wird Schnee geschaufelt

03Für wen

Für wen wir arbeiten

Typische Leistungen je Objektart, als erste Orientierung. Was Ihr Objekt tatsächlich braucht, legen wir gemeinsam fest.

04Ablauf

So kommen Sie zu Ihrem Angebot

Von der ersten Anfrage bis zum ersten Einsatz in vier Schritten.

  1. Anfrage

    Sie beschreiben Ihr Objekt im Anfrage-Assistenten weiter unten oder rufen uns unter +43 676 773 72 66 an.

  2. Besichtigung vor Ort

    Wir sehen uns Flächen, Beläge und Zugänge an und klären Zeitfenster und örtliche Regeln – in Wels etwa die verkürzten Räumzeiten im Winter.

  3. Angebot mit Leistungsverzeichnis

    Sie erhalten schriftlich, was wo wie oft und zu welcher Zeit erledigt wird. Alle vier Bereiche lassen sich in einem Auftrag vereinbaren.

  4. Start nach Plan

    Ab dem ersten Einsatz arbeiten wir nach dem vereinbarten Plan – mit fester Ansprechperson und Nachweisen der Einsätze. Angaben zum Unternehmen und Gewerbeberechtigungen stehen offen im Impressum.

05Vergleich

Den Unterschied sieht man

Glas zeigt jeden Schmutzfilm, besonders im Gegenlicht. Ziehen Sie den Regler, um beide Zustände zu vergleichen. Wie wir Glas und Fassaden reinigen, lesen Sie unter Fenster- & Fassadenreinigung.

Dasselbe Schaufenster mit Staubfilm, Kalkflecken und Fingerabdrücken und nach der Reinigung klar, mit Blick auf die AltstadtVorher
Nachher
Schaufenster vor und nach der Glasreinigung

Beispieldarstellung

06Einsatzgebiet

Von Wels aus im Einsatz

Unsere Adresse ist die Grieskirchner Straße 92 in 4600 Wels. Von hier aus sind wir in Wels und Umgebung als Reinigungsfirma, im Winterdienst und in der Hausbetreuung tätig. Für jede Gemeinde klären wir vorab, welche Regeln gelten – beim Winterdienst etwa Räumzeiten und Streumittel.

  • Wels Standort

07Fragen

Fragen und Antworten

Was kostet eine Reinigungsfirma?

Einen Einheitspreis gibt es nicht: Der Preis folgt aus Leistung und Objekt. Abgerechnet wird je nach Leistung nach Stunden, nach Fläche oder als Monatspauschale. Entscheidend sind vor allem Fläche und Beläge, das Intervall, das Zeitfenster und wie gut das Objekt erreichbar ist. Nach einer Besichtigung vor Ort erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. Damit vergleichen Sie Angebote Position für Position.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung?

Die Unterhaltsreinigung läuft regelmäßig nach festem Plan, die Sonderreinigung kommt aus besonderem Anlass dazu. Unterhaltsreinigung heißt Sicht-, Teil- oder Vollreinigung der genutzten Flächen. Die Sonderreinigung bearbeitet die ganze Fläche und entfernt haftende Verschmutzungen oder Pflegefilme, die in der laufenden Reinigung nicht mehr weggehen – typisch ist die Grundreinigung. Wann was sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Unterhalts- oder Grundreinigung.

Sind Sie auch in meiner Nähe tätig?

Wir arbeiten von Wels aus, in der Stadt und in den umliegenden Bezirken. Liegt Ihr Objekt weiter entfernt, fragen Sie trotzdem an: Wir sagen Ihnen offen, ob wir es verlässlich betreuen können. Gerade im Winterdienst zählt die Anfahrt, weil bei Schneefall viele Flächen zur selben Zeit geräumt sein müssen.

Wer bezahlt die Reinigung in einem Mietshaus?

Wo die Betriebskostenregeln des Mietrechtsgesetzes (MRG) gelten, zählen die angemessenen Kosten der Hausbetreuung zu den Betriebskosten – auch dann, wenn ein beauftragtes Unternehmen die Arbeit erledigt. Zur Hausbetreuung gehören die Reinhaltung und Wartung der allgemein benützbaren Teile, die Gehsteige samt Schneeräumung und die Beaufsichtigung des Hauses. Wo diese Regeln nicht gelten, entscheidet der Mietvertrag.

Übernehmen Sie die Räum- und Streupflicht?

Ja, für die vereinbarten Flächen, mit schriftlichem Vertrag und Flächenplan. § 93 Abs. 5 StVO lässt diese Übertragung zu: Der Winterdienst übernimmt die Pflichten des Eigentümers, und zwar auch die zivilrechtliche Verantwortung. Als Eigentümer bleiben Sie für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Dienstes verantwortlich; gegenüber Mietern gilt Ihr Mietvertrag weiter. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung zeigen. Mehr dazu im Ratgeber Räum- und Streupflicht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

08Anfrage

Angebot anfordern

In drei kurzen Schritten: Leistung wählen, Objekt beschreiben, Kontaktdaten angeben. Wählen Sie Winterdienst, fragen wir zusätzlich nach den Flächen.

1 Leistung
Gebäudereinigung
Winterdienst
Objektbetreuung
Außenanlagen
Sonstiges
2 Objekt
Art des Objekts
Ungefähre Fläche

z. B. „ab November“

Ihre Flächen im Winter
Welche Flächen?

z. B. „ca. 40 m“

Zeitraum
3 Kontakt

Optional – ohne Text schicken wir eine Zusammenfassung Ihrer Auswahl.

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Pflichtfelder sind markiert, alles andere ist freiwillig. Fotos oder Pläne schicken Sie gern per E-Mail an office@steinmark.at.